Berufeignungsuntersuchung
Wir erfüllen die Standards des deutschen Eisenbahn-Bundesamtes nach § 16 TfV für bahnpsychologische Eignungstests und sind in das Zulassungsregister eingetragen.
Wir bieten Ihnen als Eisenbahnunternehmen die arbeitspsychologische Eignungsuntersuchung von Triebfahrzeugführer*innen und Beschäftigte*n im Eisenbahnwesen wie Wagenmeister*innen, Zugbegleiter*innen, Fahrdienstleiter*innen, und Arbeiter*innen im Verschub an. Der Mindeststandard die neue EU-Richtlinie dienen als Grundlage.
Die Untersuchungen erfolgen nach der Eintragung in das Register von Psychologen gemäß § 16 Tf.
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