Arbeitspsychologische Präventionszeiten
„Seit dem 1. Jänner 2002 haben Arbeitgeber die Pflicht, im gesetzlich vorgegebenen Ausmaß Präventionszeit nach zu weisen. Ihr Unternehmen kann die gesetzlich vorgeschriebene Präventionszeit nicht nur für Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin verwenden, sondern auch für arbeitspsychologische Dienstleistungen.
Gemäß Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz (ANS-RG) ist es möglich, bis zu 25%, Präventionstunden) an Arbeitspsycholog*innen zu vergeben, um die Erhaltung und Förderung der psychischen und psychosomatischen Gesundheit der Arbeitnehmer*innen sicher zu stellen.“
Kernkompetenzen der Arbeitspsychologie
- Analyse, Bewertung und Gestaltung von Arbeitstätigkeiten und Arbeitsbedingungen auf Grundlage arbeitspsychologischer Verfahren und Kenntnisse
- Evaluierung psychischer Belastungen auf Basis des Leitfadens des Arbeitsinspektorats
- Prävention von Stress, psychosozialen & arbeits-organisatorischen Belastungen
Ziel der arbeitspsychologischen Interventionen
durch arbeitspsychologische:
- Evaluierung
- Vorträge
- Seminare
- Workshops
- Beratung
- Betreuung