Seit 1. Jänner 2013 gilt in Österreich die Evaluierungspflicht für psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Die ASchG-Novelle regelt die verbindliche Ermittlung und Beurteilung von psychischen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz. Arbeits- und OrganisationspsychologInnen haben das notwendige Wissen um die Evaluierung zu planen, durchzuführen und bei der Ableitung passender Maßnahmen zielführend zu beraten.
Wir kommen gerne für ein unverbindliches, beratendes Gespräch bei Ihnen vorbei.
Diese Evaluierungspflicht umfasst die systematische Erhebung der psychischen Belastungen bei den jeweiligen Arbeitsplätzen und in weiterer Folge die Festlegung von geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der erhobenen Belastungen.
Das Gesetz fordert nur die Eruierung, ob objektive Belastungen gegeben sind. Damit ist beispielsweise gemeint, ob ausreichende Arbeitsmittel zur Verfügung stehen, ob Konflikte existieren, ob es Kommunikationsprobleme mit KollegInnen oder Führungskräfte gibt, ob eine Fortbildung bzw. Weiterentwicklung möglich ist und ob die Arbeitsleistungen anerkannt und gelobt werden. Das Gesetz schreibt nicht vor, das Stressniveau zu erheben, also, ob jemand angespannt oder nervös ist.
Die Evaluierung der psychischen Belastung gliedert sich in 4 Kategorien:
- Aufgabenanforderungen und Tätigkeiten
- Organisationsklima
- Arbeitsumgebung
- Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation
Die Evaluierung soll keine unangenehme Maßnahme des Gesetzgebers sein, sondern Firmen bei der Verbesserung helfen. Für das Unternehmen geht es letztlich auch darum, die Produktivität zu erhöhen, also Stresssymptome, Fluktuation, Krankenstände in den Griff zu bekommen und Umsätze und Gewinne wieder zu steigern.
Arbeits- und OrganisationspsychologInnen sind speziell ausgebildete Fachleute. Sie wissen welche Verfahren anzuwenden sind. Sie können insbesondere bei der Verfahrensauswahl und der Maßnahmenplanung beraten, um psychische Belastungen abzuschwächen!
Bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren/Belastungen und der Festlegung der Maßnahmen sind erforderlichenfalls geeignete Fachleute heranzuziehen.
… insbesondere jedoch Arbeits- und Organisationspsycholog/innen“ (§ 4 Abs. 6 ASchG).
ZAG, das Zentrum für Arbeitspsychologie Gesundheitsprävention und berät Sie gerne und bietet Ihnen maßgeschneiderte Angebote um Ihren Betrieb bei der Evaluierung psychischer Belastungen bestmöglichst zu unterstützen. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und stehen Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch gerne zur Verfügung.